Solarheizung: Weniger Fördermittel ab 2012

Haben Sie schon mal an die Anschaffung einer Solarheizung gedacht? Wenn diese Investition für Sie interessant ist, lohnt es sich, konkret darüber nachzudenken. Denn Hausbesitzer, die einen Antrag auf Fördermittel bis zum 31.12.2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 120 bis 180 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Nach dem 30.12.2011 liegt die Fördersumme nur noch bei 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.

Dabei übernimmt die Antragsstellung meist der jeweilige Solarfachbetrieb. Sobald dem Hausbesitzer dann die Förderzusage zugestellt wird, hat er 12 Monate Zeit, um die Solarwärmeanlage zu bauen. Der Bau selbst dauert nur wenige Tage.

„Mit einer effizienten Solarheizung lassen sich die Heizkosten stark senken. Viele Heizkessel in deutschen Kellern sind vollkommen veraltet und verbrauchen deshalb deutlich mehr Energie als nötig. Dementsprechend mehr Heizkosten muss der Hausbesitzer bezahlen, solange er nicht in eine effiziente Heizung investiert“, erklärt Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH). Das Einsparungspotenzial liegt bei bis zu 30 Prozent der jährlichen Heizkosten, in Kombination mit einem hocheffizienten Brennwertkessel verringert sich der Heizölverbrauch sogar um bis zu 50 Prozent. Die Einsparungen sind reizvoll, die Anschaffungskosten haben jedoch auch Gewicht: Für einen Quadratmeter Kollektorfläche betragen sie 700,00 bis 2.000,00 Euro, je nach Beschaffenheit des Gebäudes.

Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt rund vier Quadratmeter Kollektorfläche zur reinen Warmwasserbereitung. Wenn wir mit einem mittleren Quadratmeterpreis von 1.500,00 Euro rechnen, liegen die Kosten für die Solarwärmeanlage bei 6.000 Euro, Montagekosten inklusive. Die Kosten für eine Kombianlage liegen in etwa doppelt so hoch, aber für diese Anlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung auf Mehrfamilienhäusern gilt auch im kommenden Jahr ein Förderbeitrag von 180 Euro pro Quadratmeter – d.h. Sie können diese Investition noch entspannter überdenken.

 


Neue Gesetzespakete zur Energiewende

In den Sitzungen vom 30. Juni und 01. Juli 2011 hat der Bundestag weitere Gesetze beschlossen, um den Energieverbrauch in Deutschland nachhaltiger zu gestalten. Einige der Gesetzesvorschläge betreffen den Bereich Energieeffizienz und Gebäudesanierung, und bringen für uns neue Fördermöglichkeiten.

Interessant für uns ist der Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden.

Demnach wird die energetische Sanierung von Gebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, steuerlich gefördert. Die Förderung stellt auf das Ergebnis der Baumaßnahmen ab und setzt voraus, dass dadurch der Energiebedarf erheblich verringert wird, was durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden muss. Die Aufwendungen können über zehn Jahre abgeschrieben werden.

Auch unter dem Stichwort “Energiewende” zeichnen sich für uns neue Potenziale ab: Unter anderem soll die Netz- und Marktintegration der erneuerbaren Energien mit wirksamen Anreizmechanismen unterstützt werden. Denn der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen.



 

Änderungen der Förderkonditionen für Solarthermie und Wärmepumpen treten in Kraft

Im letzten Jahr hat das Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme ein Investitionsvolumen von 3 Milliarden Euro ausgelöst. Jetzt hat das Bundesumweltministerium die Änderungen an den Förderkonditionen bekannt gegeben.

Die von der BAFA im Jahr 2009 geförderten Anträge für Solar, Biomasse und Wärmepumpe (ohne Innovationsförderung Solar u. Biomasse). Quelle: BMU Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 270.000 Solarkollektoranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen gefördert. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, wurden nach den MAP-Förderrichtlinien wurden mit 2100 Darlehenszusagen Investitionen von fast 300 Millionen Euro erreicht.

Die Förderung im Marktanreizprogramm werden auch im Jahr 2010 fortgesetzt - allerdings treten jetzt Änderungen der Förderkonditionen in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen

Im Zentrum der Änderungen steht der sogenannte Kesseltauschbonus. Er wird nur noch in reduzierter Form fortgeführt. Der Bonus bei Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird von ehemals 750 Euro auf 400 Euro herabgesetzt. Diese Regelung tritt sogar rückwirkend für ab dem 01.01.2010 beim BAFA gestellte Anträge in Kraft.  Bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung entfällt der bisherige Bonus von 375 Euro ganz. Nicht davon betroffen ist die Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel bzw. effiziente Wärmepumpe - der Kombinationsbonus beträgt weiterhin 750 Euro.Bei Wärmepumpen sinken die Förderhöchstbeträge.  Mit der Orientierung an einer Wohnfläche von  max. 120 Quadratmeter bei Einfamilienhäusern sinken z.B. in Bestandsgebäuden die Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3.000 € auf 2.400 € und für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1.500 € auf 1.200 €. Niedrigere Fördersätze und Förderhöchstbeträge gelten für Anlagen in Neubauten.
Bei Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich die Fördersätze zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet. Für die Innovationsförderung gilt für ab dem 22.2.2010 beim BAFA eigehende Anträge, dass der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. 
Bei der Basisförderung muss ab dem 01.07.2010 der COP-Wert der Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts oder dem Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) nachgewiesen werden.
Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und für Nichtwohngebäude wird er nicht mehr gewährt.
Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen entfällt  mit dem 30.06.2010. Nicht davon betroffen sind besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen. Mit dem Auslauf dieser Bonusförderung werden die bisherigen Anforderungen für den Umwälzpumpenbonus stufenweise zur  Fördervoraussetzung  für Biomasseanlagen bis 100 kW und Wärmepumpen sowie für Solarkollektoranlagen, bei denen zusätzlich der Kesseltauschbonus oder der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird. (siehe weiter oben hydraulischer Abgleich)


Weitere Informationen unter www.bafa.de

Neujahrsgrüße 2010

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in 2009 und stehen Ihnen selbstverständlich auch in diesem Jahr mit neuer Energie für weitere gemeinsame Projekte als zuverlässiger Partner zur Seite.

Wir wünschen Ihnen auch für das neue Jahr Gesundheit und viel Erfolg!

Ihr Energieberatungsteam

Energieeffizienz - Staatliche Förderungen für Unternehmen

Am 16. September 2009 findet ein Workshop beim Einzelhandels- und Dienstleitungsverband Krefeld-Kempen-Viersen e.V. statt.

Der Inhalt:
Energiekosten einsparen heißt langfristig Wettbewerbsfähigkeit sichern. Wo sich Einsparpotentiale in Unternehmen befinden, welche Stellschrauben es gibt, wie von staatlichen Förderprogrammen profitiert und dabei Energie gespart werden kann.

Die Referenten:
Stadtwerke Energie GmbH - Energieberater Manfred Bärtel
Ingenieurbüro Energieberatung - Dr.-Ing. Wilfried Wallat, Dipl.-Ing. (FH) Stephan Erkens, Dipl.-Kff. Andrea Siebold,
Wasserkabel international WKM GmbH - Dipl.-Ing. Eberhard Schmidt

Wärmequelle aus dem Untergrund

Wärmequelle aus dem Untergrund

Als besonders innovativ erscheint das Konzept von Rabtherm. Hier wird Abwasser aus der Kanalisation zum Heizen und Kühlen von Wohnbauten und Industrie verwendet. Das Temperaturniveau in der Kanalisation ist höher als bei den meisten anderen regenerativen Energiequellen und stellt eine einfache sowie geniale Lösung dar.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

In den ersten beiden Monaten 2009 hat die KfW trotz des harten Winters über 12.000 Zusagen für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen erteilt. Im Vergleichszeitraum 2008 waren es rund 10.000 Zusagen und ein Investitionsvolumen von 992 Millionen Euro. Ein Grund für den erheblichen Zuwachs an Zusagen bei der KfW: Seit Anfang 2009 gibt es im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Investitionszuschüsse für hocheffiziente Einzelmaßnahmen, zum Beispiel den Austausch von Heizung oder Fenstern. Die Förderung von Einzelmaßnahmen erleichtert es dem Bauherrn, die Sanierung seines Hauses schrittweise anzugehen. Zugleich bietet sie Wohneigentümergemeinschaften die notwendige Flexibilität für die Finanzierung von Sanierungsvorhaben. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilungen-,1632. 1066775/Tiefensee-CO2-Gebaeudesanierun.htm, Öko-Zentrum NRW GmbH

Günstiger sanieren - dank Energieberatung

Eine Energieberatung lohnt sich. Wenn der Energieverbrauch eines Hauses durch Sanierungen gesenkt werden soll, sparen Sie zum einen mehrere tausend Euro bei den Sanierungsarbeiten, welche von der KfW-Bank finanziert und bezuschusst werden können. Zum anderen profitieren Sie von den geringeren Energiekosten nach der Sanierung. Wie viel Sie bei den einzelnen Sanierungsmaßnahmen einsparen werden, simulieren wir rechnerisch in einem Energieberatungsbericht.

Unter dem angegebenen Link können Sie verschiedene Beispiele einsehen:

http://www.kfw-foerderbank.de


Seit 1. Jan 09 Einsatz regenerativer Energien Pflicht

Bis 2020 sollen erneuerbare Energien in Deutschland einen Anteil von 14 Prozent an der Wärmeversorgung erreichen. Daher muss ab sofort die Energie, die in Neubauten für Heizung und Warmwasser benötigt wird, zum Teil aus regenerativen Quellen stammen. Dies gilt für alle ab 2009 neu errichteten Gebäude mit über 50 Quadratmeter Nutzfläche. Sanierungen sind hier von nicht betroffen.
Eine zweite Säule des neuen Gesetzes ist die finanzielle Förderung erneuerbarer Energietechniken. So wird beispielsweise die Installation von Solarkollektoren weiterhin mit einem attraktiven Zuschuss unterstützt.

Innovative Mini-KWK-Anlagen Förderung

Förderung und Energiekonzepte mit Mini-KWK: Seit dem 01.09.2008 fördert das BAFA Mini-KWK-Anlagen von max. 50 kW mit einem Zuschuss.

Vorteile: Erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig, spart Brennstoff und ent- lastet die Umwelt.